Berechnungsgrundlagen 2026
Pensionsrechner Schweiz: AHV, Pensionskasse und Säule 3a berechnen
Wie hoch wird Ihre Pension in der Schweiz? Der kostenlose Pensionsrechner von job7.ch schätzt Ihr zukünftiges Alterskapital, die mögliche Rente aus der Pensionskasse, den Wert Ihrer Säule 3a sowie das gesamte monatliche Einkommen inklusive AHV. Zusätzlich zeigt er eine mögliche Vorsorgelücke und den inflationsbereinigten Wert Ihres Kapitals.
Vorsorgedaten eingeben
Ihre geschätzte Pension
| Vorsorgequelle | Kapital | Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| AHV | – | CHF 0 |
| Pensionskasse | CHF 0 | CHF 0 |
| Säule 3a | CHF 0 | CHF 0 |
| Weitere Ersparnisse | CHF 0 | CHF 0 |
| Total | CHF 0 | CHF 0 |
Entwicklung des Vorsorgekapitals
Wie funktioniert der Pensionsrechner für die Schweiz?
Der Rechner projiziert das heutige Kapital und die zukünftigen Einzahlungen bis zum gewählten Pensionierungsalter. Er berechnet die Pensionskassenrente mit dem eingegebenen Umwandlungssatz. Für die Säule 3a und das übrige Vermögen verwendet er eine frei wählbare jährliche Entnahmerate. Anschliessend addiert er die geschätzte AHV-Rente.
Die Berechnung ist bewusst transparent: Rendite, Inflation, Umwandlungssatz, Sparbeiträge und Pensionierungsalter können verändert werden. So lassen sich verschiedene Vorsorgeszenarien direkt vergleichen.
Das Schweizer Drei-Säulen-System
1. Säule: AHV
Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter teilweise decken. Die tatsächliche Altersrente hängt unter anderem von den Beitragsjahren, dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie der persönlichen Situation ab. Für eine genauere Prognose kann bei der zuständigen Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung beantragt werden.
2. Säule: Pensionskasse und berufliche Vorsorge
Die Pensionskasse ergänzt die AHV. Auf dem persönlichen Vorsorgeausweis stehen das vorhandene Altersguthaben, die versicherten Leistungen, die Sparbeiträge und häufig eine Hochrechnung bis zur Pensionierung. Für die effektive Rente sind das Reglement der Pensionskasse, der versicherte Lohn, die Verzinsung, Einkäufe, Vorbezüge und der Umwandlungssatz entscheidend.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 % gilt für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Viele Pensionskassen führen zusätzlich überobligatorisches Kapital und verwenden deshalb einen anderen, oft tieferen Gesamtumwandlungssatz.
3. Säule: Private Vorsorge und Säule 3a
Die gebundene Säule 3a dient der privaten Vorsorge und bietet Steuervorteile. Angestellte mit Pensionskasse können 2026 bis zu CHF 7'258 einzahlen. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.
13. AHV-Rente ab 2026
Ab 2026 erhalten AHV-Altersrentnerinnen und -rentner eine zusätzliche 13. Altersrente. Sie wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Der Rechner multipliziert deshalb die eingegebene monatliche AHV-Rente mit 13, um das jährliche AHV-Einkommen zu schätzen.
Was ist eine Vorsorgelücke?
Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die voraussichtlichen Leistungen aus AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge unter dem gewünschten Einkommen liegen. Als grobe Orientierung werden häufig 60 bis 80 % des letzten Erwerbseinkommens verwendet. Der persönliche Bedarf hängt jedoch stark von Wohnkosten, Hypothek, Krankenkasse, Steuern, Familie und Lebensstil ab.
Nominales und reales Alterskapital
Das nominale Kapital zeigt den zukünftigen Betrag in Franken. Der reale Wert berücksichtigt die eingegebene Inflation und zeigt die Kaufkraft in heutigen Franken. Eine solche Inflationsbereinigung ist wichtig, weil ein hoher Kapitalbetrag in zwanzig oder dreissig Jahren nicht dieselbe Kaufkraft wie heute haben muss.
Frühpensionierung und späterer Ruhestand
Bei einer Frühpensionierung bleiben weniger Beitrags- und Anlagejahre. Zusätzlich wird das vorhandene Pensionskassenkapital häufig mit einem tieferen Umwandlungssatz verrentet. Ein späterer Ruhestand kann dagegen zusätzliche Sparjahre, weitere Zinsen und höhere Altersleistungen ermöglichen. Die konkreten Regeln richten sich nach AHV-Recht und dem Reglement Ihrer Pensionskasse.
Rente oder Kapital aus der Pensionskasse?
Die Rente bietet ein regelmässiges lebenslanges Einkommen. Ein Kapitalbezug bietet mehr Flexibilität, verlangt aber eine sorgfältige Anlage- und Entnahmeplanung. Häufig ist auch eine Mischform möglich. Die passende Lösung hängt von Gesundheit, Familie, Vermögen, Steuern, Risikobereitschaft und den Regeln der eigenen Pensionskasse ab.
Häufige Fragen zum Pensionsrechner
Berechnet der Rechner eine Nettorente?
Nein. Das Resultat ist eine Bruttoschätzung. Renten, Kapitalbezüge und weitere Einkünfte werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Warum kann das Resultat vom Vorsorgeausweis abweichen?
Ihre Pensionskasse verwendet ihr eigenes Reglement, individuelle Versicherungsdaten und kassenspezifische Annahmen. Der job7.ch Rechner ist eine unabhängige, vereinfachte Modellrechnung.
Ist der Umwandlungssatz von 6,8 % für jedes Kapital gültig?
Nein. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz gilt nur für das obligatorische BVG-Altersguthaben. Für überobligatorisches Kapital gelten die Regeln der jeweiligen Pensionskasse.
Ist die 13. AHV-Rente berücksichtigt?
Ja. Für die Jahresrechnung wird die eingegebene monatliche AHV-Rente mit 13 multipliziert.
Wie genau ist die Berechnung?
Die Genauigkeit hängt von den eingegebenen Daten und den Annahmen ab. Renditen, Inflation, Löhne, Beiträge, Gesetze und Umwandlungssätze können sich bis zur Pensionierung verändern.
Weitere Rechner und Stellenangebote
Datenbasis und Hinweise: Informationen zur AHV, zur 13. AHV-Rente und zur beruflichen Vorsorge gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Rechner ist eine Orientierungshilfe; für verbindliche Werte gelten die Angaben der Ausgleichskasse, der Pensionskasse und der Vorsorgeeinrichtung. Stand der Seite: Juli 2026.


