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Gerichtsschreiber/in VI mit Hauptsprache Französisch - Tribunal administratif fédéral T
Gerichtsschreiber/in Gericht VI mit Hauptsprache Französisch St. Gallen, Schweiz (und Homeoffice) %Wozu Sie beitragen könnenEntwurf von Urteilen in französischer Sprache, hauptsächlich in den Bereichen Ausländerrecht, Zivilrecht, Schutz der Schengen- und Dublin-Vereinbarungen, Identitätsdokumente und Sozialhilfe für Schweizer, aktive Unterstützung bei der Bearbeitung von FällenDurchführung von Recherchen in Arbeitsgruppen bei InteresseWas Sie einzigartig machtVollumfängliches Jurastudium, bevorzugt mit Referendariat und/oder Berufserfahrung in einer Kanzlei oder einem GerichtsorganGute Kenntnisse des Verfahrensrechts und Interesse an Rechtsfragen sowie an Fragen des AusländerrechtsPerfekte Französischkenntnisse, präzise Ausdrucksweise, ausgeprägte Analysefähigkeit, hohe Eigenständigkeit, Offenheit für Kritik, TeamgeistFranzösisch als Arbeitssprache, sehr gute Deutschkenntnisse; Italienischkenntnisse sind von VorteilWas wir bietenArbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für den Erfolg des Schweizer Modells und das Wohlergehen der Vielfalt im Alltag ein. Wir achten auf Chancengleichheit, die es uns ermöglicht, unsere Fähigkeiten zu entfalten und unterschiedliche Standpunkte bei der Arbeit einzubringen. Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden in allen Fragen, die die körperliche Gesundheit oder die Vorteile betreffen. Das Bundesgericht (TAF), mit Sitz in St. Gallen, behandelt Beschwerden gegen Entscheidungen von Bundesbehörden. Es entscheidet in der letzten Instanz in den meisten Fällen; von X anfechtbaren Entscheidungen vor dem Bundesgericht wird nur eine Minderheit Gehör finden. Das Ansehen der Rechtsprechung des TAF beruht vor allem auf einer hervorragenden Arbeitsqualität und einer kurzen Verfahrensdauer. Zu diesem Zweck bietet das Gericht seinen Mitarbeitenden moderne Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten und ein angenehmes Arbeitsumfeld. Das TAF bietet die Möglichkeit, ein bis zwei Tage pro Woche nach der X Probezeit und in Absprache mit Ihrer Führungskraft im Homeoffice zu arbeiten.Fragen zur StelleYannick Antoniazza-HafnerRichter Gericht VI Fragen zur NimzikVerantwortlicher im Personalbereich jida68aebdade jit0206ade jpiy26ade